Haftungsrisiken vermeiden mit INTERCONTACT

Wir verstehen uns als Partner all derjenigen, die Ihre Gruppenreise am liebsten selbst organisieren möchten. Deshalb möchten wir an dieser Stelle auf die Risiken aufmerksam machen und erläutern, wie diese ohne Verzicht auf Planungsfreiheit und mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis zu vermeiden sind.

 

Viele Organisatoren von Gruppenreisen haben ganz spezielle Vorstellungen davon, wie ihre Reise für ihre VHS, ihre Pfarrgemeinde, ihren Verband, Chor oder andere Institution aussehen soll. Auf den ersten Blick erscheint es daher sinnvoll, eine derart individuell gestaltete Reise auf eigene Faust zu organisieren.

Die Motivation liegt also oft in der vermeintlich größeren Planungsfreiheit und nicht selten in der Hoffnung einer Kostenersparnis.

Dass dies immer wieder zu teils gravierenden und ungeahnten juristischen Problemen führt, zeigt die regelmäßige mediale Berichterstattung.

Hier nur eines der vielen Beispiele:

Berichterstattung Schwarz-Touristik

Haftungsrisiko bei Selbstorganisation einer Gruppenreise:

Begründung der Reiseveranstalter-Haftung
Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber in den §§ 651 ff BGB eine Haftung für jeden vorgesehen, der eine Reise für andere organisiert – selbst für Schäden und Mängel die er selbst gar nicht verschuldet hat. Diese sogenannte „Reiseveranstaltung“ dient zum Schutz der Reiseteilnehmer. Kommt es auf Reisen zu einem Schaden, oder Mangel, soll der Organisator dafür einstehen – zum Schutz der Reisenden.

Wen trifft die Haftung?
Jeder, der mindestens zwei Leistungen zu einer Reise bündelt (das Gesetz spricht dann von „Pauschalreise“) gilt automatisch als „Reiseveranstalter“ und haftet entsprechend.
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich der Organisator nicht als Reiseveranstalter sieht, keine Gewinnerzielungsabsicht hat, die Reise ehrenamtlich oder „nur“ unter Freunden organisiert.

Wofür haftet man bei der selbst organisierten Reise?

  • Mängel und Schäden
    Für alle Mängel an der Reise, oder Schäden während der Reise. Dies kann vom Schadensersatz wegen Flugverspätung für wenige Hundert Euro pro Person bis zu 6-stelligen Summen bei Unfällen mit Verletzungen oder Schlimmerem reichen.
    Die Haftung erstreckt sich auch auf Mängel oder Schäden, die z.B. der Busunternehmer, das Hotel oder ein sonstiger Dienstleister verursacht hat. So kann z.B. ein unverschuldeter Busunfall im In- oder Ausland schnell zum kostspieligen Haftungsfall führen.

  • Formvorschriften
    Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche formelle Voraussetzungen, die ein sogenannter Reiseveranstalter i.d.R. erfüllen muss, so insbesondere die schriftliche Erfüllung aller vorvertraglicher Informationspflichten – von der lückenlosen schriftlichen Unterrichtung über Einreise- und Impfvorschriften für alle reisenden Staatsangehörigkeiten über die rechtskonforme Reisebeschreibung bis zur Unterrichtung über die Rechte und Pflichten eines Pauschalreisenden nach dem sogenannten Formblatt 11, rechtskonforme Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung, die Pflicht zum Abschluss einer Insolvenzversicherung u.v.m.

Insgesamt sind diese Verpflichtungen zum Schutz der Reisenden sehr umfangreich, komplex, kostenintensiv und regelmäßigen Änderungen unterworfen, so dass es den professionellen Geschäftsbetrieb eines „echten“ Reiseveranstalters bedarf, um ihnen nachzukommen.

 

Mehr Flexibilität und Planungsfreiheit bei der Selbstorganisation?

Wer denkt, er könne eine Gruppenreise flexibler organisieren, als ein professioneller Reiseveranstalter, hat eventuell noch keinen, rein auf Sondergruppen spezialisierten Reiseveranstalter kennengelernt.

Wir als Spezial-Reiseveranstalter für maßgeschneiderte Gruppenreisen (den sogenannten "Sondergruppen") haben uns seit 1972 darauf spezialisiert, aus den unterschiedlichsten und noch so individuellen und kleinteiligen Anforderungen Ihre eigene, einzigartige Reise zu planen, zu organisieren und durchzuführen.

Wir erstellen Ihre Reise nicht nur genauso, wie Sie es selbst getan hätten - unsere Länderspezialisten geben zusätzlich wertvolle Expertenempfehlungen.

 

Kostenersparnis bei der Selbstorganisation?

Natürlich müssen auch wir unsere Kosten decken und natürlich steckt dieser Kostenbeitrag im Reisepreis. Auf der anderen Seite kaufen wir alle Reiseleistungen als professioneller Reiseveranstalter ein, genießen Großabnehmer-Konditionen und verhandeln alle Reiseleistungen auf professioneller Ebene mit weltweiten Vertragspartnern.

So ergeben sich für uns wesentlich günstigere Einkaufskonditionen. Im Ergebnis ist der Reisepreis – trotz unserer Beanspruchung – oft wesentlich günstiger.

 

Fazit

Statt  mit der Selbstorganisation einer Gruppenreise unnötige und hohe Risiken einzugehen, wenden Sie sich an einen spezialisierten Reiseveranstalter. Die Umsetzung ist professionell, rechtssicher und ebenso individuell.